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DGUV Vorschrift 68 §37: Der vollständige Leitfaden für den täglichen Gabelstapler-Tagescheck

Was schreibt §37 DGUV Vorschrift 68 genau vor? 8 Pflichtprüfpunkte, Dokumentationsanforderungen und was bei Mängeln zu tun ist — mit Praxis-Leitfaden für Lagerleiter.

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Was ist DGUV Vorschrift 68?

Die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge" ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Gabelstaplern in Deutschland. Sie gilt für alle Unternehmen, die Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzen — unabhängig von Branche oder Betriebsgröße.

§37 DGUV V68 regelt die sogenannte arbeitstägliche Einsatzprüfung: die Pflicht, jeden Gabelstapler vor jeder Schicht auf Betriebssicherheit zu prüfen.

Was verlangt §37 konkret?

Der Gesetzestext ist klar: Der Fahrzeugführer muss vor jeder Benutzung prüfen, ob sich das Flurförderzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Diese Prüfung muss dokumentiert werden.

Die Dokumentationspflicht ist der entscheidende Punkt: Ohne Nachweis gilt die Prüfung als nicht durchgeführt — mit allen Haftungsfolgen für den Arbeitgeber.

Die 8 Pflicht-Prüfpunkte

Nach DGUV Information 208-004 und §37 DGUV V68 müssen mindestens diese 8 Bereiche täglich geprüft werden:

1. Bremsen

Betriebs- und Feststellbremse auf Funktion prüfen. Die Betriebsbremse muss das Fahrzeug sicher zum Stehen bringen. Die Feststellbremse muss das Fahrzeug auch an Steigungen halten.

2. Lenkung

Leichtgängigkeit und kein übermäßiges Lenkungsspiel. Ein Lenkrad-Spiel von mehr als 30° deutet auf Verschleiß hin.

3. Hupe

Funktion prüfen — besonders wichtig in Lärmbereichen, wo die Hupe als Warnsignal für Fußgänger unerlässlich ist.

4. Hydraulik

Hubgerüst, Neigeeinrichtung und Gabelzinken auf Leckagen prüfen. Hydrauliköl auf dem Boden unter dem Stapler ist ein klares Warnsignal.

5. Gabel

Risse, Verformungen und Stiftsicherungen prüfen. Verbogene oder gerissene Gabelzinken sind ein sofortiger Abstellgrund.

6. Reifen

Zustand, Luftdruck (bei Luftbereifung) und Fremdkörper-Einschlüsse prüfen. Stark abgefahrene Reifen erhöhen die Unfallgefahr erheblich.

7. Beleuchtung

Fahrbeleuchtung, Warnlicht und Rundumleuchte auf Funktion prüfen.

8. Sicherheitseinrichtungen

Rückhaltesystem, Sicherheitsgurt und Warn-Horn müssen funktionsfähig sein.

Was tun bei einem Mangel?

Leichter Mangel

Beispiel: leichte Ölspur, leicht beschädigter Spiegel.

Vorgehen:

  1. Mangel im Tagescheck dokumentieren
  2. Schichtführer informieren
  3. Instandhaltung veranlassen
  4. Stapler kann weiter betrieben werden (wenn sicher)

Schwerwiegender Mangel

Beispiel: defekte Bremsen, starke Hydraulikleckage, gerissene Gabelzinken.

Vorgehen:

  1. Stapler sofort außer Betrieb nehmen
  2. „Außer-Betrieb"-Schild sichern (Schlüssel abziehen)
  3. Sachkundigen verständigen
  4. Erst nach Sachkundigen-Freigabe wieder in Betrieb nehmen

Warum Papier-Checklisten riskant sind

Eine Wandcheckliste ist theoretisch ausreichend, in der Praxis aber problematisch:

  • Keine Zeitstempel: Wann wurde geprüft? Vor oder nach dem Unfall?
  • Keine Fahrer-ID: Wer hat geprüft? Unterschriften sind schwer eindeutig zuzuordnen.
  • Leicht manipulierbar: Nachträgliches Ausfüllen ist nicht nachweisbar.
  • Verlustrisiko: Papier geht verloren — besonders nach Unfällen.

BG-Prüfer akzeptieren digitale Lösungen mit unveränderlichem Zeitstempel und Fahrer-ID als sichereren Nachweis.

Aufbewahrungspflicht

Tagescheck-Protokolle müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Empfohlen werden 5 Jahre — insbesondere nach Unfällen als Nachweis für Versicherung und Staatsanwaltschaft.

Häufige Fragen

Muss jeder Fahrer den Tagescheck machen? Ja, jeder Fahrzeugführer muss vor Schichtbeginn prüfen. Bei Wechselfahrern reicht eine Prüfung pro Schicht.

Was passiert bei einer BG-Prüfung ohne Nachweis? Mängelanzeige, Nachbesserungsfrist, dann Bußgeld nach BetrSichV §22 — bis zu 100.000 €.

Ist der Tagescheck auch bei Elektrostaplern Pflicht? Ja, §37 DGUV V68 gilt für alle Flurförderzeuge — unabhängig vom Antrieb.

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