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DGUV Grundsatz 308-001: Staplerschein, Fahrausweis und jährliche Unterweisung — was Betriebe 2025 beachten müssen

1. Was ist DGUV Grundsatz 308-001?

Der DGUV Grundsatz 308-001 (früher BGG 925) regelt die Ausbildung und Beauftragung von Fahrern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand. Er definiert die Mindestanforderungen an Ausbildung, Prüfung und Fahrausweis für Gabelstapler-Fahrer in Deutschland.

2. Staplerschein-Pflicht: Wer darf Gabelstapler fahren?

Nur Personen, die vom Unternehmer schriftlich beauftragt wurden und einen gültigen Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-001 besitzen, dürfen Gabelstapler führen. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen und auf dem Betriebsgelände vorliegen.

3. Ausbildungsinhalt: 20–32 Lerneinheiten

Die Ausbildung zum Staplerschein umfasst Theorie (Vorschriften, Technik, Standsicherheit) und Praxis (Fahrübungen, Lastbehandlung) in 20–32 Lerneinheiten. Die Prüfung erfolgt durch einen Ausbilder und schließt mit dem Fahrausweis ab.

4. Fahrausweis-Format

Der Fahrausweis muss Name des Inhabers, Fahrzeugtyp, Aussteller, Ausstellungsdatum und Unterschrift des Unternehmers enthalten. Er ist betriebsintern — kein staatlicher Führerschein.

5. Jährliche Unterweisung

Zusätzlich zum Staplerschein ist eine jährliche Unterweisung nach §12 ArbSchG Pflicht. Inhalt: aktuelle Vorschriften, betriebsspezifische Gefahren, Änderungen am Fahrzeug. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.

6. Verbindung zur täglichen Einsatzprüfung

Nur Personen mit gültigem Fahrausweis sind zur täglichen Einsatzprüfung nach DGUV V68 §37 berechtigt. StaplerStart verknüpft die Fahrausweis-Nummer mit dem QR-Scan — nur autorisierte Fahrer können die Schichtfreigabe auslösen.

Fahrausweis-Integration in StaplerStart

Nur autorisierte Fahrer mit gültigem Fahrausweis können den Tagescheck starten — sekundengenauer Nachweis.

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