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DGUV Vorschrift 68 §37: Die tägliche Einsatzprüfung für Gabelstapler — alles, was Lagerleiter wissen müssen

1. Was ist DGUV Vorschrift 68?

Die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen in Deutschland. Sie gilt für alle Unternehmen, die Flurförderzeuge einsetzen — unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. §37 regelt die arbeitstägliche Einsatzprüfung: die Pflicht, jeden Gabelstapler vor jeder Schicht auf Betriebssicherheit zu prüfen.

2. Was verlangt §37 genau?

Gemäß §37 DGUV V68 muss der Fahrzeugführer vor jeder Benutzung prüfen, ob sich das Flurförderzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Diese Prüfung muss dokumentiert werden. Die Dokumentationspflicht ist zentral: ohne Nachweis gilt die Prüfung als nicht durchgeführt — mit allen Haftungsfolgen.

3. Die 8 Pflicht-Prüfpunkte des Tageschecks

Nach DGUV Information 208-004 und DGUV V68 §37 müssen mindestens diese 8 Bereiche täglich geprüft werden:

  • Bremsen: Betriebs- und Feststellbremse auf Funktion prüfen
  • Lenkung: Leichtgängigkeit, kein übermäßiges Spiel
  • Hupe: Funktion prüfen (besonders in Lärmbereichen)
  • Hydraulik: Hubgerüst, Neigeeinrichtung, Gabelzinken auf Leckagen
  • Gabel: Risse, Verformungen, Stiftsicherungen
  • Reifen: Zustand, Luftdruck (bei Luftbereifung), Einschlüsse
  • Beleuchtung: Fahrbeleuchtung, Warnlicht, Rundumleuchte
  • Sicherheitseinrichtungen: Rückhaltesystem, Sicherheitsgurt, Warn-Horn

4. Was gilt bei einem festgestellten Mangel?

Bei einem leichten Mangel (z. B. leichte Ölspur) muss dieser dokumentiert und dem Schichtführer gemeldet werden. Bei einem schwerwiegenden Mangel(z. B. defekte Bremsen, starke Hydraulikleckage) muss der Stapler sofort außer Betrieb genommen und mit einem „Außer-Betrieb“-Schild gesichert werden. Ein Sachkundiger muss vor Wiederinbetriebnahme prüfen.

5. Was kostet fehlender Nachweis?

Kann bei einer BG-Prüfung kein Nachweis über die tägliche Einsatzprüfung vorgelegt werden, drohen nach BetrSichV §22 Bußgelder bis 100.000 €. Bei einem Unfall ohne Nachweis haftet der Geschäftsführer persönlich — die Betriebshaftpflichtversicherung kann die Leistung verweigern.

6. Papier vs. digital: Was ist rechtlich ausreichend?

Eine Papier-Wandcheckliste ist theoretisch ausreichend, in der Praxis jedoch problematisch: fehlende Zeitstempel, keine eindeutige Fahrer-Identifikation, leicht manipulierbar. BG-Prüfer akzeptieren digitale Lösungen mit Zeitstempel, Fahrer-ID und unveränderlichem Logbuch als sichereren Nachweis.

7. Wie StaplerStart §37 umsetzt

StaplerStart bildet alle 8 §37-Prüfpunkte als One-Tap-Checkliste ab. QR-Scan am Fahrerstand, Prüfung in 90 Sekunden, Zeitstempel und Fahrer-ID automatisch erfasst. Bei Schwerwiegend: automatische Gerätesperre und Push-Alarm. Wochenprotokoll-PDF auf Knopfdruck für BG-Prüfer.

StaplerStart bildet alle 8 §37-Prüfpunkte digital ab

Mit automatischer Gerätesperre bei Schwerwiegend und BG-tauglichem PDF-Protokoll.

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Häufige Fragen

Muss der Staplerschein-Inhaber den Tagescheck durchführen?

Ja, der Fahrzeugführer mit Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-001 ist zur täglichen Einsatzprüfung verpflichtet — nicht der Sachkundige.

Wie lange müssen Tagescheck-Protokolle aufbewahrt werden?

Mindestens 2 Jahre, empfohlen werden 5 Jahre — besonders nach Unfällen als Nachweis für Versicherung und Staatsanwaltschaft.

Ist eine Papier-Checkliste rechtlich ausreichend?

Theoretisch ja, in der Praxis aber schwer nachweisbar: fehlende Zeitstempel, keine Fahrer-ID, leicht manipulierbar. Digital ist BG-Audit-sicherer.