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DGUV Information 208-004: Die 5 Prüfpflichten für Gabelstapler und wie sie sich unterscheiden

Was ist DGUV Information 208-004?

Die DGUV Information 208-004 „Sicherheit bei der Benutzung von Flurförderzeugen“ gibt einen Überblick über alle Prüfpflichten für Gabelstapler. Sie ergänzt die DGUV Vorschrift 68 und BetrSichV mit praktischen Hinweisen zur Umsetzung.

1

Tägliche Einsatzprüfung (§37 DGUV V68)

Vor jeder Schicht durch den Fahrzeugführer — 8 Prüfpunkte, Dokumentationspflicht. Nachweis: Tagescheck-Protokoll mit Zeitstempel und Fahrer-ID.

2

UVV-Jahresprüfung (FEM 4.004 / §3 BetrSichV)

Jährlich durch einen Sachkundigen. Umfangreichere technische Prüfung. Nachweis: Prüfprotokoll des Sachkundigen, Plakette am Fahrzeug.

3

Außerordentliche Prüfung nach Unfall/Schaden

Nach jedem Unfall oder Schaden, der die Sicherheit beeinträchtigt haben könnte. Durch Sachkundigen, vor Wiederinbetriebnahme.

4

Prüfung nach Instandhaltung/Reparatur

Nach jeder sicherheitsrelevanten Reparatur (Bremsen, Hydraulik, Lenkung). Durch Sachkundigen oder qualifiziertes Werkstattpersonal.

5

Prüfung bei Standortwechsel (Außenlager)

Bei dauerhaftem Standortwechsel oder Einsatz in neuer Umgebung. Prüfung der Eignung für neue Betriebsbedingungen (Bodenbelag, Neigungen).

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