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UVV-Prüfung Gabelstapler: Kosten, Wege und Prüfnachweis

Die UVV-Prüfung ist die Jahresprüfung nach § 37 DGUV Vorschrift 68. Was sie kostet, bestimmt der Prüfer, nicht die Vorschrift. Diese Seite nennt deshalb keine Beträge, sondern zeigt, aus welchen Posten sich die Kosten zusammensetzen, welche drei Wege üblich sind und worauf Sie beim Angebot achten.

1. Was die Vorschrift verlangt

Nach § 37 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut ist. Über die Prüfungen ist Nachweis zu führen (§ 39 Abs. 1).

2. Kostenposten im Vergleich der drei Wege

Die Tabelle stellt drei Wege nebeneinander: eigener Sachkundiger, externer Prüfdienstleister und Servicepartner des Händlers oder Herstellers. Beträge fehlen bewusst: Fragen Sie bei jedem Anbieter schriftlich an.

PostenEigener SachkundigerExterner PrüfdienstleisterHändler-/Herstellerservice
PrüferEin Mitarbeiter muss als Sachkundiger gelten (Ausbildung, Erfahrung, Kenntnis der Vorschriften); Qualifizierung und Weiterbildung trägt der Betrieb.Der Prüfer bringt die Sachkunde mit; Sie prüfen im Angebot, wie er sie belegt.Die Prüfung erfolgt durch den Servicepartner des Händlers oder Herstellers; auch hier gilt: Sachkunde nachfragen.
PrüfgebührKeine Gebühr je Prüfung, dafür Personalzeit und Prüfmittel im eigenen Betrieb.Preis je Stapler oder pauschal je Termin; Angebote nach Staplerzahl, Typ und Region vergleichen.Als Teil eines Wartungsvertrags oder einzeln möglich; im Vertrag nachsehen, was enthalten ist.
Anfahrt und TerminEntfällt; Termine lassen sich frei in den Betrieb legen.Anfahrt kann gesondert berechnet werden; mehrere Stapler an einem Termin bündeln.Anfahrt je nach Vertrag; Prüfung lässt sich mit der Wartung auf einen Termin legen.
Stillstand des StaplersPlanbar, aber der Stapler steht für die Prüfzeit nicht zur Verfügung.Planbar mit Vorlauf; Stillstand je Stapler vorab abfragen.Bei Kopplung mit der Wartung ein gemeinsamer Stillstand statt zweier Termine.
Mängelbeseitigung und NachprüfungFestgestellte Mängel behebt der Betrieb oder eine Werkstatt; notwendige Nachprüfungen gehören in den Prüfnachweis.Im Angebot klären, ob Reparatur und Nachprüfung im Prüfpreis stecken oder gesondert berechnet werden.Reparatur und Prüfung aus einer Hand möglich; Abrechnung beider Posten trennen lassen.
Prüfnachweis und AblageNachweis mit den fünf Pflichtangaben nach § 39 muss der Betrieb selbst erstellen und ablegen.Prüfer stellt den Nachweis aus, der Unternehmer führt ihn weiter (§ 39); Fälligkeiten bleiben beim Betrieb.Wie extern: Nachweis kommt vom Prüfer, die Ablage und die Frist bleiben im Betrieb.

3. Welcher Weg passt wann?

  • Eigener Sachkundiger: sinnvoll, wenn im Betrieb ohnehin eine Person mit der nötigen Sachkunde arbeitet und mehrere Stapler regelmäßig zu prüfen sind. Der Aufwand für Qualifizierung und Prüfnachweis liegt dann beim Betrieb.
  • Externer Prüfdienstleister: sinnvoll bei wenigen Staplern oder wenn keine eigene Sachkunde vorhanden ist. Die Prüfung ist ein klar abgegrenzter Posten, den Sie über mehrere Angebote vergleichen können.
  • Händler-/Herstellerservice: sinnvoll, wenn die Stapler ohnehin über einen Wartungsvertrag betreut werden und Prüfung und Wartung auf einen Termin fallen sollen.

4. Das gehört in den Prüfnachweis

Der Prüfnachweis nach § 39 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 muss enthalten:

  • Datum und Umfang der Prüfung, mit Angabe noch ausstehender Teilprüfungen
  • Ergebnis der Prüfung mit den festgestellten Mängeln
  • Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
  • Angaben über notwendige Nachprüfungen
  • Name und Anschrift des Prüfers

5. Angebote vergleichbar machen

  • Staplerzahl, Typ und Anbaugeräte nennen und im Angebot einzeln aufführen lassen.
  • Klären, ob Anfahrt, Prüfnachweis und eine Nachprüfung im Preis stecken.
  • Nach der Sachkunde des Prüfers fragen und sie sich benennen lassen.
  • Termin so legen, dass alle Stapler in einem Durchgang geprüft werden.

6. Was StaplerStart hier leistet — und was nicht

StaplerStart führt den täglichen Tagescheck der Fahrer. Die UVV-Jahresprüfung ersetzt das nicht: Sie bleibt Aufgabe eines Sachkundigen, und die Software überwacht auch keine Fälligkeit der Jahresprüfung. Berührungspunkte gibt es bei gesperrten Staplern: Wer einen gesperrten Stapler wieder freigibt, muss laut Hinweis im Entsperr-Dialog eine Sicht- und Funktionsprüfung durch einen Sachkundigen durchführen lassen, und die Freigabe eines Mangels verlangt den Namen des Sachkundigen und eine Begründung.

Tagescheck und Mängel digital führen

StaplerStart dokumentiert den Tagescheck und die Freigabe von Mängeln durch einen Sachkundigen. Die Demo fordern Sie per E-Mail-Link an.

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Häufige Fragen

Wie oft muss ein Gabelstapler zur UVV-Prüfung?

Nach § 37 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 muss der Unternehmer dafür sorgen, dass Flurförderzeuge in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Forderung schließt Anbaugeräte ein, die nicht fester Bestandteil des Flurförderzeugs sind.

Was kostet die UVV-Prüfung eines Gabelstaplers?

Diese Seite nennt keine Beträge: Die Preise setzen die Prüfer selbst, und wir haben keine aktuelle, belastbare Preisquelle. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen Sie sich Prüfumfang, Anfahrt und die Ausstellung des Prüfnachweises schriftlich bestätigen.

Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?

Ein Sachkundiger. Das ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut ist. Ob das ein eigener Mitarbeiter oder ein externer Prüfer ist, schreibt die Vorschrift nicht vor.

Was muss im Prüfnachweis stehen?

Nach § 39 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68: Datum und Umfang der Prüfung (mit noch ausstehenden Teilprüfungen), Ergebnis mit den festgestellten Mängeln, die Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen, Angaben über notwendige Nachprüfungen sowie Name und Anschrift des Prüfers. Den Nachweis zu führen ist Sache des Unternehmers.

Ersetzt der tägliche Tagescheck die UVV-Prüfung?

Nein. Der Tagescheck durch den Fahrer und die jährliche Prüfung durch den Sachkundigen sind zwei getrennte Pflichten. Ein digitaler Tagescheck ersetzt weder den Sachkundigen noch den Prüfnachweis nach § 39.