UVV-Prüfung Gabelstapler: Kosten, Wege und Prüfnachweis
Die UVV-Prüfung ist die Jahresprüfung nach § 37 DGUV Vorschrift 68. Was sie kostet, bestimmt der Prüfer, nicht die Vorschrift. Diese Seite nennt deshalb keine Beträge, sondern zeigt, aus welchen Posten sich die Kosten zusammensetzen, welche drei Wege üblich sind und worauf Sie beim Angebot achten.
1. Was die Vorschrift verlangt
Nach § 37 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut ist. Über die Prüfungen ist Nachweis zu führen (§ 39 Abs. 1).
2. Kostenposten im Vergleich der drei Wege
Die Tabelle stellt drei Wege nebeneinander: eigener Sachkundiger, externer Prüfdienstleister und Servicepartner des Händlers oder Herstellers. Beträge fehlen bewusst: Fragen Sie bei jedem Anbieter schriftlich an.
3. Welcher Weg passt wann?
- Eigener Sachkundiger: sinnvoll, wenn im Betrieb ohnehin eine Person mit der nötigen Sachkunde arbeitet und mehrere Stapler regelmäßig zu prüfen sind. Der Aufwand für Qualifizierung und Prüfnachweis liegt dann beim Betrieb.
- Externer Prüfdienstleister: sinnvoll bei wenigen Staplern oder wenn keine eigene Sachkunde vorhanden ist. Die Prüfung ist ein klar abgegrenzter Posten, den Sie über mehrere Angebote vergleichen können.
- Händler-/Herstellerservice: sinnvoll, wenn die Stapler ohnehin über einen Wartungsvertrag betreut werden und Prüfung und Wartung auf einen Termin fallen sollen.
4. Das gehört in den Prüfnachweis
Der Prüfnachweis nach § 39 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 muss enthalten:
- Datum und Umfang der Prüfung, mit Angabe noch ausstehender Teilprüfungen
- Ergebnis der Prüfung mit den festgestellten Mängeln
- Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
- Angaben über notwendige Nachprüfungen
- Name und Anschrift des Prüfers
5. Angebote vergleichbar machen
- Staplerzahl, Typ und Anbaugeräte nennen und im Angebot einzeln aufführen lassen.
- Klären, ob Anfahrt, Prüfnachweis und eine Nachprüfung im Preis stecken.
- Nach der Sachkunde des Prüfers fragen und sie sich benennen lassen.
- Termin so legen, dass alle Stapler in einem Durchgang geprüft werden.
6. Was StaplerStart hier leistet — und was nicht
StaplerStart führt den täglichen Tagescheck der Fahrer. Die UVV-Jahresprüfung ersetzt das nicht: Sie bleibt Aufgabe eines Sachkundigen, und die Software überwacht auch keine Fälligkeit der Jahresprüfung. Berührungspunkte gibt es bei gesperrten Staplern: Wer einen gesperrten Stapler wieder freigibt, muss laut Hinweis im Entsperr-Dialog eine Sicht- und Funktionsprüfung durch einen Sachkundigen durchführen lassen, und die Freigabe eines Mangels verlangt den Namen des Sachkundigen und eine Begründung.